Kreditkarten im Vergleich

Ob beim Online-Shopping, auf Reisen oder beim Tanken, eine Kreditkarte ist in vielen Situationen unverzichtbar. Finden Sie die Karte, die zu Ihrem Leben passt.

  • HVB Mastercard

    Weltweite Bargeldauszahlung.
    Kostenlos in Verbindung mit dem HVB StartKonto, HVB ExklusivKonto oder HVB PlusKonto. Mit HVB AktivKonto für 15 € pro Jahr.
    • Kostenlose Bargeldauszahlung weltweit im HVB ExklusivKonto
    • Kostenlose Bargeldauszahlung an allen HVB Geldautomaten
    • Schnell und einfach kontaktlos bezahlen; Wunsch PIN
    • Sicher und bequem online einkaufen
    • 24-Stunden-Notfallservcie
  • Unsere Empfehlung

    HVB Mastercard Gold

    Unbeschwert reisen durch attraktive Reise-Extras
    Kostenlos in Verbindung mit dem HVB ExklusivKonto, ansonsten 60 € pro Jahr.
    • Kostenlose Bargeldauszahlung weltweit im HVB ExklusivKonto
    • Kostenlose Bargeldauszahlung an allen HVB Geldautomaten
    • Schnell und einfach kontaktlos bezahlen; Wunsch PIN
    • Sicher und bequem online einkaufen
    • Umfangreicher Reiseversicherungsschutz*
    • wiederholt mit "sehr gut" getestet.
  • FCB Mastercard

    Für FC Bayern Fans mit Premium-Ticketservice
    Kostenlos in Verbindung mit dem FCB ExklusivKonto, ansonsten 30 € pro Jahr.
    • Kostenlose Bargeldauszahlung weltweit im HVB ExklusivKonto
    • Kostenlose Bargeldauszahlung an allen HVB Geldautomaten
    • Schnell und einfach kontaktlos bezahlen; Wunsch PIN
    • Sicher und bequem online einkaufen
    • FCB-Fanvorteile

*Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Autoschutzbrief

  • HVB Visa Card

    Enthält alle Vorzüge einer modernen Kreditkarte
    Kostenlos in Verbindung mit dem HVB ExklusivKonto , ansonsten 30 Euro pro Jahr.
    • Kostenlose Bargeldauszahlung an allen HVB Geldautomaten
    • Schnell und einfach kontaktlos bezahlen; Wunsch PIN
    • Sicher und bequem online einkaufen
    • Auslandsreise-Kranken- und Auslandsreise-Unfallversicherung

TIPP für Bargeldauszahlungen:

Für Bargeldauszahlungen mit der Kreditkarte an Geldautomaten in Fremdwährung und Kreditkartenzahlung in Nicht-Euro-Ländern: Achten Sie auf die Displayanzeige des Geldautomaten bzw. Kartenterminals. Wir empfehlen Ihnen stets die Abrechnung in Landeswährung zu wählen, da es bei Sofortumrechnung der Landeswährung in Euro zu erheblichen Kursaufschlägen kommen kann.

Machen Sie Ihre HVB Karte startklar für online Zahlungen – im Film am Beispiel der HVB Kreditkarte.

How-to-Video
Im Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Kreditkarte aktivieren und die 2-Faktor-Authentifizierung einrichten..
Pärchen im Cafe mit Tablet

Karten sperren

Sie finden hier wichtige Informationen zum Thema Kartenverlust und –sperre.
Jetzt sperren

Wichtige Fragen zu Ihrer Kreditkarte.

Wie unterstütze ich mit meiner Mastercard das World Food Programm?

Für jede Zahlung mit einer HVB Mastercard, HVB Mastercard Gold oder FCB Mastercard vom 28.10. bis 31.12.2022 spendet Mastercard eine WFP Schulmahlzeit. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen. Es werden bis zu 1,5 Mio Schulmahlzeiten gespendet.

Covid-19: Welchen Reiseschutz bietet die HVB Mastercard Gold?

Was ist mit der HVB Mastercard Gold versichert? Was bringt der Covid-19 Ergänzungsschutz? Und wie kann er beantragt werden?
Weitere Fragen und genaue Antworten finden Sie im Informationsblatt zu den Reiseversicherungen.

Sie können Ihre Reise oder Veranstaltung aufgrund des Coronavirus nicht antreten?

Kann die gebuchte Leistung aufgrund von Absage oder Verschiebung nicht in Anspruch genommen werden, müssen Sie vorrangig mit Ihrem Vertragspartner eine Lösung finden. Aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Fällen ist aktuell mit längeren Antwortzeiten zu rechnen. Daher sollten Sie Ihrem Vertragspartner auch eine angemessene Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen zugestehen, um auf Ihre Anfrage zu antworten.

Wichtig zu wissen: es besteht kein grundsätzliches Rückbuchungsrecht der mit der Kreditkarte bezahlten Veranstaltung, wenn diese verschoben, der Preis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wurde. Sollten Sie nach Ablauf der 6 Wochen mit dem Veranstalter keine Einigung erzielt haben bzw. hat dieser nicht reagiert, prüfen wir gerne die Rückbuchungsmöglichkeiten auf Basis der gültigen Regularien von Mastercard und Visa. Kontaktieren Sie dazu den HVB Kartenservice unter +49 89 43549490. Wir benötigen dann von Ihnen Dokumente, wie z. B. Buchungsunterlagen, Stornierungsmitteilung, aktuellen Schriftverkehr mit dem Vertragspartner oder Gutschriftzusagen. Eine Zusendung kann via Fax an die Nummer +49 911 2164-402000 oder eingescannt per E-Mail an erfolgen.

Auch wenn wir eine Rückbuchung veranlassen und wir Ihnen den Betrag vorab gutschreiben, hat die Bank Ihres Vertragspartners die Möglichkeit, die Rückbuchung abzulehnen. In diesen Fällen erhalten wir Unterlagen, welche die Rückbuchungsmöglichkeiten widerlegen (z. B. Geschäfts- und Stornierungsbedingungen des Händlers, die der Karteninhaber bei der Buchung akzeptiert hat). In solchen Fällen findet eine weitere Einzelprüfung des Vorgangs statt. Verläuft diese nicht erfolgreich, wird die Kreditkarte wieder mit dem vorab gutgeschriebenen Betrag belastet.

Stand: 23.04.2020

Sie haben eine Reise bei einem Veranstalter gebucht, der nun insolvent ist – was ist zu tun?

Ausschlaggebend ist, ob es sich um eine Pauschalreise oder um eine Einzelleistung (beispielsweise nur um Flug- oder Hotelbuchung) handelt. Für Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter eine Versicherung abgeschlossen, für Einzelleistungen in der Regel nicht.

Im Falle von gebuchten Einzelleistungen beachten Sie bitte Folgendes: Reichen Sie als Kreditkarteninhaber Ihren Antrag für das „Chargeback-Verfahren“ unmittelbar nach der Reiseabsage bei uns ein. Details zum Vorgehen finden Sie im Folgenden.

Als Kreditkarteninhaber, der eine Pauschalreise gebucht hatte, wenden Sie sich zuerst an die Versicherung Ihres Reiseveranstalters, um den Sicherungsschein einzulösen. Dann warten Sie die Information des Versicherers ab. Derzeit sammelt dieser sämtliche Ansprüche seiner Kunden, bevor er genauere Informationen hierzu herausgibt.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht oder nur teilweise bezahlt?

Wird der Schaden von der Versicherung des Reiseveranstalters nicht oder nur teilweise getragen, verfahren Sie wie folgt: Sofern die Reise mit Ihrer HVB Kreditkarte bezahlt wurde, können Sie als Karteninhaber Ihren Anspruch gegenüber der HVB geltend machen. Mit der Information des Versicherers kann die Bank voraussichtlich ein „Chargeback-Verfahren“ einleiten.
Die Bank prüft dann den Fall. Berechtige Ansprüche werden dem Kreditkarteninhaber gutgeschrieben.

Was ist ein „Chargeback-Verfahren“ und wie kann ich es beantragen?

Ein „Chargeback-Verfahren“ ist eine Möglichkeit, durch die die kartenausgebende Bank das bezahlte Geld wieder zurückfordern kann. Die Bank wendet sich dazu an die Bank des Händlers („Acquirer“), der das Geld erhalten, aber die Ware nicht geliefert bzw. die Dienstleistung nicht erbracht hat. Dies trifft auch dann zu, wenn der Händler Insolvenz angemeldet hat. Die Händlerbank wiederum kann das Geld von anderen Stellen einfordern. So ist der Karteninhaber am Ende in der Lage, sein Geld von seiner kartenausgebenden Bank zurückerstattet zu bekommen.

So können Sie das Chargeback-Verfahren beantragen:

Als Inhaber einer HVB Kreditkarte können Sie das Chargeback-Verfahren mit einer Zahlungsreklamation beim HVB Kartenservice unter +49 (0)89 435 494 90 veranlassen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis über die Buchung (= Kopie der Buchungsbestätigung)
  • Stornierungsbestätigung durch den jeweiligen Anbieter und/oder eine Insolvenzbestätigung des jeweiligen Anbieters
  • Ablehnungsschreiben der Versicherung bzw. Bestätigung über die Teilerstattung (bei Pauschalreisen) bzw. Erklärung, dass kein Versicherungsschutz besteht (bei Einzelbuchungen)

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Sie haben eine Frage? Wir stehen Ihnen zur Verfügung.
+49 89 378 480 00
Montag bis Freitag: 8–20 Uhr